„Es ist nicht selbstverständlich, dass Menschen zu ihrem Glauben stehen.“ (Dr. Maria Nooke, LAkD)
„Wie konnte man nur aus den Opfern des Faschismus Täter machen?“ (Falk Bersch, Kurator der Ausstellung)
Am 31. August 1950 wurde in der DDR die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas verboten. 75 Jahre später erinnerte das Menschenrechtszentrum Cottbus e. V. an dieses Ereignis und lud für Dienstag, den 2. September 2025 um 17 Uhr zur Eröffnung der Wanderausstellung „Verboten und verfolgt. Jehovas Zeugen im KZ Ravensbrück und in Haftanstalten der DDR“ in die Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus ein. Die Veranstaltung hatte mit rund 70 Gästen einen regen Zulauf, nur noch wenige Plätze blieben frei.
Sowohl im Nationalsozialismus als auch in der DDR sahen sich die Zeugen Jehovas Unterdrückung und Verfolgung ausgesetzt. Zeuginnen und Zeugen Jehovas wurden verunglimpft und mussten mit Haftstrafen rechnen. Zur NS-Zeit waren sogar Hinrichtungen aufgrund der Verweigerung des Wehrdienstes möglich. Auch im Cottbuser Gefängnis befanden sich während der NS- und der DDR-Zeit Mitglieder der Glaubensgemeinschaft unter den Inhaftierten.
Die Kuratierenden der Ausstellung, Dr. Christl Wickert und Falk Bersch, stellten am vergangenen Dienstag in Vortrag und Gespräch die Verfolgungsgeschichte der Zeugen Jehovas seit 1933 vor und gingen dabei auch auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Verfolgung während der beiden Diktaturen ein. Dr. Maria Nooke, die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur im Land Brandenburg (LAkD) sprach ein Grußwort und beriet zu Fragen der Rehabilitation und Aufarbeitung.
Entstanden ist die Wanderausstellung in Zusammenarbeit mit der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück. Die Präsentation in Cottbus wird durch die LAkD gefördert.
Die Pressemitteilung des evangelischen Kirchenkreises Cottbus zur Verleihung der Medaille vom 03.09.2025 kann hier als PDF herunter geladen werden (nicht barrierefrei): https://www.menschenrechtszentrum-cottbus.de/cms-data/depot/datenupload/250903_PM_Paul-Gerhardt-Medaille-an-Nagelkreuzgemeinschaft-Cottbus.pdf.
Foto 1: Bischof Dr. Christian Stäblein, Fritz Lessmüller, Regina Lessmüller, Christoph Polster, Generalsuperintendentin Theresa Rinecker und Präses Harald Geywitz (v.l.n.r.) © Matthias Kindler
Foto 2: Die Paul-Gerhardt-Medaille für die Nagelkreuzarbeit im Menschenrechtszentrum Cottbus e. V. © Matthias Kindler
Die Ausstellung kann bis zum 30. Oktober 2025 während der Öffnungszeiten der Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus besichtigt werden.
TIPP: Am Sonntag, den 14. September 2025 ist die Besichtigung von 13 bis 18 Uhr im Rahmen des Tages des offenen Denkmals kostenfrei möglich.



