Führungskette und Handfessel im Strafvollzug
Die Anwendung der Führungskette kam bei Vor– bzw. Zuführungen von Häftlingen im Strafvollzug zum Einsatz und stellte eine Zwangsmaßnahme dar. In der Regel wurde die Führungskette am rechten Handgelenk gespannt angelegt. Bei Widerstand des Häftlings wurden die Knebel durch das Strafvollzugspersonal vorwärts gedreht, was äußerst schmerzhaft war.
Auch die Handfessel stellte eine unmittelbare Zwangsmaßnahme dar. Die Fesselung erfolgte an den Händen vor dem Körper, insbesondere bei Widerstand gegen die Strafvollzugsangehörigen aber auch bei Transporten und bei Zuführungen vor Gericht und anderen staatlichen Einrichtungen.
Foto: Ralf Marten