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  • Impressum – Menschenrechtszentrumm Cottbus

    Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Das Menschenrechtszentrum Cottbus ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BbgBITV barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt:
www.menschenrechtszentrum-cottbus.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit nicht vollständig barrierefrei. Sie ist mit den Anforderungen der BbgBITV in Verbindung mit der EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1, Konformitätsstufen A und AA, nur teilweise vereinbar. Grundlage dieser Einschätzung ist ein Prüfbericht zur Barrierefreiheit vom 17.06.2025. Die Prüfung wurde als eingehende Prüfung nach EN 301 549/WCAG 2.1 durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass der Webauftritt nicht für alle Nutzergruppen gleichwertig zugänglich ist.

Die Website soll perspektivisch überarbeitet und barriereärmer gestaltet werden. Aufgrund fehlender finanzieller Mittel kann die vollständige technische und gestalterische Überarbeitung derzeit jedoch noch nicht umgesetzt werden.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei.

1. Bedienbarkeit mit Tastatur und Fokusführung
Einige Bereiche der Website sind nicht vollständig oder nicht nachvollziehbar mit der Tastatur bedienbar. Außerdem gibt es Mängel bei der Fokusreihenfolge und der sichtbaren Fokushervorhebung. Dadurch kann die Nutzung insbesondere für Menschen mit motorischen Einschränkungen erschwert sein. Der Prüfbericht benennt unter anderem Mängel bei Tastaturbedienbarkeit, Fokusreihenfolge und sichtbarem Fokus.

2. Kontraste und visuelle Wahrnehmbarkeit
Einige Texte, Bedienelemente oder grafische Elemente weisen nicht ausreichende Kontraste auf. Dadurch können Inhalte für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen schwer lesbar oder schwer erkennbar sein. Der Prüfbericht stellt fest, dass der Webauftritt für Nutzerinnen und Nutzer mit eingeschränktem Sehvermögen hauptsächlich durch Kontrastauffälligkeiten nur eingeschränkt zugänglich ist.

3. Alternativtexte und grafische Inhalte
Nicht alle Bilder, Grafiken und grafischen Bedienelemente verfügen über aussagekräftige Alternativtexte. Teilweise werden Funktionen nur visuell vermittelt. Dadurch können blinde oder sehbehinderte Menschen, die Screenreader verwenden, Inhalte oder Funktionen nicht vollständig erfassen. Der Prüfbericht nennt unter anderem fehlende oder nicht ausreichende Textalternativen für grafische Bedienelemente und Abbildungen.

4. Struktur, Semantik und Screenreader-Kompatibilität
Einige Informationen werden programmatisch nicht, nicht ausreichend oder nicht korrekt übermittelt. Dazu gehören unter anderem Strukturinformationen, Beziehungen zwischen Inhalten, semantische Auszeichnungen sowie Name, Rolle oder Wert einzelner Bedienelemente. Dies kann die Nutzung mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien erschweren.

5. Navigation und Orientierung
Einige Anforderungen an eine verständliche und konsistente Navigation werden derzeit nicht vollständig erfüllt. Der Prüfbericht benennt unter anderem Mängel bei der Fokusreihenfolge, beim Linkzweck, bei unterschiedlichen Zugriffsmöglichkeiten und beim Überspringen von Inhaltsblöcken.

6. Reflow, Textabstände und responsive Darstellung
Bei bestimmten Darstellungen können Inhalte nicht vollständig oder nur eingeschränkt genutzt werden, wenn die Ansicht vergrößert wird oder Nutzerinnen und Nutzer individuelle Textabstände verwenden. Dies betrifft insbesondere Anforderungen an Reflow und Textabstand.

7. PDF-Dokumente und PDF-Formulare
Auf der Website können PDF-Dokumente und PDF-Formulare bereitgestellt werden, die derzeit nicht vollständig barrierefrei sind. Dies betrifft insbesondere Formulare und Dokumente, die nicht vollständig nach PDF/UA beziehungsweise den einschlägigen Anforderungen der EN 301 549 umgesetzt sind.

Mögliche Barrieren in PDF-Dokumenten und PDF-Formularen sind insbesondere:
• fehlende oder fehlerhafte Dokumentstruktur,
• nicht korrekt ausgezeichnete Überschriften,
• fehlende Alternativtexte für Grafiken,
• nicht korrekt getaggte Tabellen oder Listen,
• nicht barrierefrei beschriftete Formularfelder,
• unzureichende Lesereihenfolge,
• fehlender oder nicht aussagekräftiger Dokumenttitel,
• eingeschränkte Nutzbarkeit mit Screenreadern,
• eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit von Formularfeldern.

Soweit PDF-Formulare nicht barrierefrei nutzbar sind, können Nutzerinnen und Nutzer die betreffenden Informationen oder Formulare in einer zugänglichen Form anfordern. Bitte nutzen Sie dafür die unten genannte Kontaktmöglichkeit.

Begründung für die derzeitige Nichtkonformität
Die Website entspricht technisch und gestalterisch nicht vollständig den aktuellen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit. Eine grundlegende Überarbeitung beziehungsweise ein Re-Design der Website ist erforderlich, kann jedoch aufgrund fehlender finanzieller Mittel derzeit noch nicht umgesetzt werden.

Wir sind bemüht, Barrieren schrittweise zu reduzieren und bei künftigen Anpassungen die Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit stärker zu berücksichtigen.

Prüfbericht
Überprüfung der Barrierefreiheit nach EN 301 549/WCAG 2.1, www.menschenrechtszentrum-cottbus.de, Stand 17.06.2025
Der Prüfbericht wurde durch die Materna Information & Communications SE, Competence Center Digital Accessibility/Digitale Barrierefreiheit, erstellt.

Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Benötigen Sie Informationen, Dokumente oder PDF-Formulare in einer barrierefreien oder besser zugänglichen Form?

Dann können Sie sich an uns wenden:
Menschenrechtszentrum Cottbus e. V.

Bautzener Straße 140, 03050 Cottbus
E-Mail: info@menschenrechtszentrum-cottbus.de
Telefon: (03 55) 29 01 33 0

Bitte beschreiben Sie möglichst genau, auf welcher Seite oder in welchem Dokument die Barriere aufgetreten ist. Wenn möglich, nennen Sie bitte auch den Link zur betroffenen Seite oder Datei.

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu prüfen und Ihnen eine Rückmeldung zu geben.

Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg wenden.

Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos; ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg
Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen / Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und VerbraucherschutzAdresse:

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam
E-Mail: durchsetzung.bit@mgs.brandenburg.de
Telefon: 0331 866-5048


Menschenrechtszentrum Cottbus e. V. | Bautzener Straße 140 | 03050 Cottbus | Kostenlose Parkplätze

Information und Reservierungen:

Öffnungszeiten:

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Ruhetag

Di - Fr
10 bis 17 Uhr

Sa + So
13 bis 18 Uhr

Einlass bis eine Stunde vor Schließung

An gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

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